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7.12. Arbeitsplatzbeschaffung durch gemeinnützige Arbeiten

Früher fanden im Zuge wirtschaftlichen Wachstums dank des geschlossenen Markts alle Beschäftigung. Heute gerät die Arbeitsmarktsituation angesichts des Ausmasses und der Konkurrenz im globalen Markt immer mehr aus dem Gleichgewicht. Die Unternehmen konzentrieren sich auf immer spezialisiertere und hochwertige Angebote. Viele potentiell nützliche Arbeiten werden wegen Mangel an Angeboten nicht mehr durchgeführt. Viele Menschen finden keine Arbeit, obwohl sie potentiell arbeiten könnten. Es ist undenkbar, nur allein durch den Markt selbst versuchen zu wollen, allen wieder eine Beschäftigung zu geben. Wir werden noch lange in einer Situation leben müssen, in denen Angebot und Nachfrage stark auseinander gehen, in der viele Menschen ständig nach Arbeit suchen und viele Arbeitsplätze nicht besetzt sind.

Das aktuelle soziale Netz war für eine wirtschaftliche Situation konzipiert, in der Arbeitslosigkeit eine vorübergehende Erscheinung war. Früher brauchten Menschen auf Zeit Unterstützung, heute ist dieses Problem ein Dauerzustand geworden.
Die Gemeinde Lugano hat einen Verein gegründet (Sotell), der Personal verleiht. Der Verein stellt junge Menschen ein und "verleiht" sie an die Stadt, um Veranstaltungen zu organisieren, Räumlichkeiten und sonstige Dienstleistungen von öffentlichem Interesse zu betreuen. Mit diesem Lösungsansatz gelingt es, den Mangel an Arbeitsplatzangeboten in einem bestimmten Bereich abzudecken und gleichzeitig jungen Menschen Arbeit anzubieten. Sotell schafft es, in einem genau abgegrenzten Bereich, der private Anbieter nicht interessiert, das Angebot und die Nachfrage an Arbeit wieder anzugleichen. Dank dieser Vermittlerfunktion ist die Gemeinde Lugano in der Lage, Niedriglohn-Arbeitskräfte für Gelegenheitsarbeiten zu finden, die schwer an private Firmen vergeben werden können und für die nur sehr begrenzte Budgets zur Verfügung stehen. Die jungen Leute finden eine Arbeitsmöglichkeit, die der Markt ihnen nicht mehr geben kann. In Italien gibt es psychiatrische Kliniken, in denen Freiwillige rund um die Uhr Selbstmordgefährdeten oder in Isolation gehaltenen Patienten zur Seite stehen. Wenn Schwierigkeiten auftreten, rufen sie das Klinikpersonal zur Hilfe. Freiwillige sind häufig Menschen, die keine Arbeit finden, Invalide, die vor der Übernahme dieser Aufgabe eine kurze Schulung mitmachen. Anstatt zu Hause zu bleiben, machen sie sich nützlich. Die medizinischen Ergebnisse sind beachtlich, den Patienten wird rund um die Uhr Betreuung garantiert, ohne sie einzusperren oder mit Psychopharmaka ruhig zu stellen.

Es gibt viele Arbeiten von öffentlichem Interesse, die niemand macht. Auf der anderen Seite gibt es viele Sozialhilfeempfänger, die diese Arbeiten übernehmen könnten, dies jedoch nicht möglich ist, weil in der heutigen Arbeitsmarktsituation für bestimmte Bereiche Nachfrage und Angebot nicht aufeinandertreffen und weil der Staat angesichts der zahlreichen Sozialhilfeempfänger, die keine Steuern zahlen, kein Geld hat.
Dieses Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt muss aus der Welt geschafft werden, und zwar nicht nur durch soziale Netze, sondern durch Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten. Zudem muss die Vorstellung überwunden werden, dass die einzige Form, seinen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten, Steuerzahlungen sind. Für Personen, die nicht die Möglichkeit haben, Steuern zu zahlen, weil sie kein festes Einkommen haben, muss eine andere Form geschaffen werden, ihren Beitrag zum Staat zu leisten. Zum Beispiel durch "Arbeitsbörsen".

Die Erfahrung von Einrichtungen wie Sotell ist sehr hilfreich und könnte auf weitere Bereiche und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Gruppen erweitert werden. Obwohl starker Bedarf besteht, ist es jedoch sehr schwierig, gemeinnützige Arbeiten anzubieten. Die Sozialversicherungen und der Zivildienst, die zwar Arbeitsplätze vorsehen und deren Schaffung fördern, haben andere, sich manchmal widersprechende Regeln. Hier ist ein bundesweites Rahmengesetz für gemeinnützliche Arbeiten erforderlich, mit einheitlichen Regeln und vereinfachten Umsetzungsbestimmungen:

  • Gemeinnützige Arbeiten sind nicht nur anhand der Art der Arbeit zu definieren, sondern auch im Hinblick auf die persönliche Situation. Ein 60 jähriger Techniker, der keine Anstellung mehr findet, muss seine Arbeitskraft in seinem Fachgebiet anbieten können. Ein Erblindeter, der immer als Webmaster gearbeitet hat und nun keine Arbeit mehr findet, müsste seine Arbeit als Webmaster für das Gemeinwohl ausüben können.
  • Die Bedingungen, die eine Behörde einhalten muss, um die Arbeiten anzubieten, sind vorzugeben.
  • Ausnahmen von eventuellen Arbeitsverboten, damit Invalide, Arbeitslose, Sozialdienstempfänger, Asylsuchende, Gefängnisinsassen etc. Arbeiten übernehmen können, ohne ihren Anspruch auf Sozialleistungen zu verlieren.
  • Rahmenbedingungen für die Vergütung, Aufwandsentschädigungen und die entsprechende steuerrechtliche Einstufung im Hinblick auf die Berechnung der Sozialleistungen, einschliesslich möglicher zusätzlicher Vorteile für Sozialhilfeempfänger.
  • Die Verpflichtung für Leistungs- oder Sozialhilfeempfänger, unabhängig von der persönlichen Qualifikation gemeinnützige Arbeiten zu akzeptieren, wenn dies gesundheitlich zumutbar ist.
  • Finanzieller Rahmen für gemeinnützige Arbeiten, wobei die zum heutigen Zeitpunkt unkoordinierten Bemühungen der verschiedenen Einrichtungen und Empfänger (Arbeitslosigkeit, Invalidität, Assistenz) um die gesellschaftliche und arbeitsmarktrelevante Wiedereingliederung zusammen geführt werden müssen.